Lieferungs- und Leistungsbedingungen
1. Allgemeines
Unser Hauptziel sind zufriedene Kunden. Alle von uns verkauften Pflanzen, Sämereien, Blumenzwiebeln und Industrieerzeugnisse wurden sorgfältig und nach gärtnerischer Erfahrung ausgewählt.
Außerdem sind alle im Garten erbrachten Nebenleistungen (z. B. Zeichnen von Gartenplänen, Aufstellen der Pflanzen) Bestandteil der Hauptlieferung. Für diese gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für den Kauf.
2. Preise
Alle ausgezeichneten Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Grundsätzlich gelten die Preise ab Pflanzenmarkt.
3. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei Abholung bzw. Anlieferung sofort in bar zu entrichten.
Bei Lieferung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzugs sind Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz ab Zahlungsfälligkeit zu entrichten.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsanspruch kann nur bei anerkannten oder rechtswirksam festgestellten Ansprüchen ausgeübt werden.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Pflanzen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5. Gewährleistungen
5.1 Für Pflanzen
Lieferung im anwachsfähigen Zustand. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Für Sämereien, Blumenzwiebeln und Knollen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Gewährleistung und Keimfähigkeit.
Darüber hinaus gehende Garantiezusagen der Erzeuger sind von diesen zu erfüllen.
5.3 Für Industrieware
Gewährleistung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Geht das Garantieversprechen der Hersteller über die gesetzlichen Vorschriften hinaus, erfolgt die Garantieleistung ausschließlich durch den Hersteller.
5.4 Für Dienstleistungen und Nebenarbeiten
Nebenarbeiten wie Anliefern der Pflanzen sind Bestandteil der Hauptlieferung.
Es gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für den Kauf.
5.5 Wandlung
Anstelle des Ersatzes kann der Kunde Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen, soweit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.
Schadensersatzansprüche können nur beansprucht werden, wenn vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit von uns Ursache des Mangels sind.
6. Sortenechtheit
Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen.
Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht, sofern keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7. Geschützte Sorten
Sortenschutzrechtliche, patentrechtliche und mit Warenzeichen geschützte Pflanzensorten – insbesondere Rosensorten – dürfen ohne Genehmigung des Inhabers der Schutzrechte nicht vermehrt werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Sindelfingen.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Sindelfingen bzw. das Landgericht Stuttgart.
9. Datenschutz
Wir verarbeiten nur Daten, die wir von Ihnen selbst erhalten haben und die für die Durchführung unserer Aufträge erforderlich sind.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Pflichten gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
